Orientiert an der aktuellen Gesetzgebung und unter Berücksichtigung der jeweils neuesten Rechtsprechung gestalten wir Verträge im gewerblichen Mietrecht. Gemäß den Vorgaben unserer Mandanten entwerfen wir Mustermietverträge, formulieren und überprüfen Nebenkostenregelungen, deren Abrechnung sowie sämtliche Indexklauseln.
Selbstverständlich stehen wir unseren Mandanten im Streitfall bei der Durchsetzung ihrer vertraglichen Rechte beratend und handelnd zur Seite.