Immobilienrecht

Die Beratung unserer Mandanten bei privaten und öffentlichen Bauvorhaben ist eine wesentliche Leistung im Bereich Immobilienrecht. Beginnend bei der Gestaltung von Grundstückskaufverträgen sowie von Bau- und Architektenverträgen über die Klärung von Bauvorschriften bis hin zur Gewährleistungsverfolgung sind wir ein leistungsstarker Partner.

Innerhalb des Lebenszyklus’ einer Immobilie sind wir zu jeder Zeit in der Lage, die Interessen unserer Mandanten zu vertreten und ihre Anliegen erfolgreich durchzusetzen.

  • Gestaltung von Vertragswerken für Kauf und Gewerke
  • aktive Betreuung von Baurechtsänderungen
  • ganzheitliche Begleitung privater und öffentlicher Bauvorhaben
  • Durchführung von Beweisverfahren
  • Verfolgung von Gewährleistung
  • optimale Gestaltung von Finanzierungen